Aufhebungsvertrag Oldenburg
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und -gebern, Koalitionen der Arbeitnehmer / -geber und auch Vertretungsorganen derselben.
Bei Fragen zum Arbeitsrecht sind Sie bei uns richtig. Der Beginn eines Arbeitsverhältnisses wird mit einem Anstellungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und -geber besiegelt. Soll ein Arbeitsverhältnis beendet werden, kann dies' durch eine Kündigung geschehen, aber auch durch einen Aufhebungsvertrag. Bei Unsicherheiten zu Details können Sie uns in beiden Fällen zu Rate ziehen.
Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten können wir Sie sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich vertreten. Besteht der Verdacht, dass Firmen sich nicht an ihre Compliance halten, also Verhaltensmaßregeln, Gesetze und Richtlinien nicht einhalten, können wir diesbezüglich Nachforschungen anstellen.
Als Arbeitnehmer können Sie unsere Hilfe bei der Überprüfung von Arbeitsverträgen in Anspruch nehmen und wir helfen Ihnen gegebenenfalls auch beim Formulieren und Stellen einer Kündigungsschutzklage.
Des Weiteren gehören Verhandlungen mit den Betriebsräten und Gewerkschaften zu unseren Leistungen. In diesem Zusammenhang können wir dann auch in enger Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Arbeitnehmern sein, wenn es um die Ausarbeitung eines Sozialplans oder einen Interessenausgleich geht.
Auch als Arbeitgeber können Sie Kontakt zu uns aufnehmen, wenn Sie Hilfe bei der Vertragsgestaltung brauchen. Wir können Sie außerdem bei der Beratung zur Personalauswahl unterstützen, über Reaktionsmöglichkeiten bei gestörten Arbeitsverhältnissen oder der personellen Umstrukturierung des Betriebs beraten.